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An der Universität Münster ist die Funktion der

Stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten (Gruppe der Studierenden)

zu besetzen.

Die Amtszeit beginnt am 01.10.2026 und endet am 30.09.2027.

Es besteht die Möglichkeit der Wiederwahl. Die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte wird gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verfassung der Universität Münster vom Senat auf Vorschlag der erweiterten Gleichstellungskommission gewählt.

Vorrausetzungen:

Wählbar sind alle weiblichen Mitglieder (vgl. LGG § 9) der Universität Münster aus der Gruppe der Studierenden. Die Funktion ist hochschulöffentlich auszuschreiben.

Ihre Aufgaben:

Die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte aus der Gruppe der Studierenden vertritt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte in allen Belangen der studentischen Gleichstellung an der Universität Münster. Sie unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei deren Amtsausübung in Absprache mit ihr. Dies geschieht insbesondere durch:

  • die Interessenvertretung von Studierenden in allen Belangen der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Studium und Familie,
  • die Beratung von Studierenden in allen Fragen der Gleichstellung insbesondere in der Beratung von Studierenden mit Kind(ern),
  • den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung eines Netzwerkes für die Gruppe der Studierenden,
  • die Koordinierung von Projektgruppen und deren inhaltliche Weiterentwicklung sowie die Neuentwicklung von Projekten für Studierende im Bereich der Gleichstellung,
  • das Netzwerken mit anderen (dezentralen) studentischen Gleichstellungsakteur*innen, auch auf Landes- und Bundesebene,
  • die beratende Mitgliedschaft in der Gleichstellungskommission des Senats.

Unsere Erwartungen:

  • Eine Einschreibung in einem beliebigen Studienfach wird vorausgesetzt.
  • Interesse an Gleichstellungsthemen
  • gute kommunikative Fähigkeiten
  • Teamfähigkeit

Eine Kontinuität in diesem Amt ist wünschenswert.

Ihr Gewinn:

  • Wertschätzung, Verbindlichkeit, Offenheit und Respekt – das sind Werte, die uns wichtig sind.
  • Mit einer großen Anzahl an unterschiedlichsten Arbeitszeitmodellen ermöglichen wir Ihnen flexibles Arbeiten – auch von Zuhause aus.
  • Ob Pflege oder Kinderbetreuung - unser Servicebüro Familie bietet Ihnen konkrete Unterstützungsangebote, damit Sie Privates und Berufliches unter einen Hut bekommen.
  • Ihre individuelle, passgenaue Fort- und Weiterbildung ist uns als Bildungseinrichtung nicht nur wichtig, sondern eine Herzensangelegenheit

Zur finanziellen Absicherung wird die stellvertretende Gleichstellungsbeauftrage aus der Gruppe der Studierenden als studentische Hilfskraft (nach persönlichen Voraussetzungen als Studentische Hilfskraft ohne Bachelor-Abschluss oder Studentische Hilfskraft mit Bachelor-Abschluss) im Gleichstellungsbüro der Universität Münster angestellt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt i. d. R. 15 Stunden.

Die Universität Münster setzt sich für Chancengerechtigkeit und Vielfalt ein. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter sowie sexueller Orientierung oder Identität. Eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist uns ein selbstverständliches Anliegen.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung, und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bei Fragen vorab kontaktieren Sie gerne Frau Prof.in Dr. El Omari.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung per E-Mail in einem PDF-Dokument zusammengefasst bis zum 31.05.2026 an:


Universität Münster

Vorsitzende der Senatskommission für Gleichstellung

Professorin Dr. Dina El Omari  

Zentrum für Islamische Theologie

Domplatz 6-7

48149 Münster

E-Mail: dina.elomari@uni-muenster.de






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