43.000 Studierende, 8.000 Beschäftigte in Lehre, Forschung und Verwaltung, die gemeinsam Zukunftsperspektiven gestalten – das ist die Universität Münster. Eingebettet in die Atmosphäre der Stadt Münster mit ihrer hohen Lebensqualität zieht sie mit ihrem vielfältigen Forschungsprofil und attraktiven Lehrangeboten Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland an.
Im Institut für Landschaftsökologie im Fachbereich Geowissenschaften der Universität Münster ist
zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Akademische Rätin / Akademischer Rat ohne ständige Lehraufgaben
(Bes.Gr. A13/A14 LBesO)
zu besetzen. Angeboten wird eine unbefristete Vollzeitstelle (100 %). Die Lehrverpflichtung beträgt bei Vollzeit 5 SWS.
Ihre Aufgaben als geschäftsführende/r Koordinator/in:
- Kosten- und Finanzmanagement
- Personalmanagement
- Forschungskoordination und strukturelle Koordination in der Anbahnung großer Forschungs- und Verbundanträge (z. B. EU, DFG, BMBF)
- Mitwirkung im Forschungsdatenmanagement
- Innovationsmanagement und Horizon Scanning
- Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung
- Selbstständige Konzeption und Durchführung von Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 SWS pro Semester in den Studiengängen an denen das Institut für Landschaftsökologie beteiligt ist
(Vermittlung von Fach- und/oder Methodenkompetenzen)
Unsere Erwartungen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium mit Masterabschluss in Geo-, Bio- oder Umweltwissenschaften oder verwandter Studiengänge
- Promotion in einer der genannten Fachrichtungen
- Erfahrung im Wissenschaftsmanagement oder in verwandten Bereichen, insbesondere im
Hinblick auf die oben genannten Aufgabenbereiche
- Exzellente Team-, Kommunikations- und Organisationskompetenzen
- Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Erfahrung in der Lehre ist von Vorteil
- Kenntnisse im Bereich Forschungsförderung und Antragsstellung, sowie erfolgreiche Publikationstätigkeit sind von Vorteil
Für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis wird gem. §45 LVO eine weitere hauptberufliche Tätigkeit von 3 Jahren und 6 Monaten nach dem Studium oder von einem Jahr nach der Promotion vorausgesetzt. Sollte diese Voraussetzung noch nicht erfüllt sein, kann zunächst eine Übernahme in das Beschäftigtenverhältnis (EG 13 TV-L) mit der Möglichkeit einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen. Sollten die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung nicht vorliegen, kann eine dauerhafte Übernahme im Beschäftigtenverhältnis erfolgen.
Ihr Gewinn:
- Durchführung von eigenen wissenschaftlichen Forschungsarbeiten im Rahmen der durch die
Daueraufgaben gesetzten Möglichkeiten
- Aktive Mitgestaltung eines engagierten und interdisziplinären Instituts für Landschaftsökologie
- Die Kultur-, Sport- und Gesundheitsangebote der Universität Münster sorgen für Ihre Work-Life Balance
- Ihre individuelle Fort- und Weiterbildung ist uns als Bildungseinrichtung ein großes Anliegen
- Wertschätzung, Verbindlichkeit, Offenheit und Respekt – das sind Werte, die uns wichtig sind
Die Universität Münster setzt sich für Chancengerechtigkeit und Vielfalt ein. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter sowie sexueller Orientierung oder Identität. Eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist uns ein selbstverständliches Anliegen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung, und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bei Fragen vorab kontaktieren Sie gerne Prof. Dr. Sascha Buchholz (saschabuchholz@uni-muenster.de).
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen und Nachweisen (Lebenslauf, Zeugnisse, Publikationsverzeichnis) richten Sie bitte in Form einer einzigen PDF bis zum 31.10.2024 an die
Universität Münster
Prof. Dr. Sascha Buchholz
Institut für Landschaftsökologie
saschabuchholz@uni-muenster.de
Bitte beachten Sie, dass wir andere Dateiformate nicht berücksichtigen können.